Bestattungsvorsorge in Köln mit Brodesser – wir geben Sicherheit
Wenn es für Sie im ersten Moment etwas befremdlich ist, sich mit dem eigenen Tod zu befassen, stellen Sie sich Ihre Bestattungsvorsorge einfach als gut gepackten Koffer vor. Er steht sofort bereit, wenn Sie Ihre letzte Reise antreten, enthält alles, was Ihnen wichtig ist, und gibt Ihnen und auch Ihrer Familie das sichere Gefühl, an alles gedacht zu haben, bestens vorbereitet zu sein. Von der Bestattungsart und dem Ablauf der Trauerfeier über die Dekoration und Musik bis hin zu Ihren persönlichen Mitnehmseln und individuellem Trauerdruck halten wir all Ihre Vorstellungen in Ihrem Vorsorgevertrag für Sie fest. Also, wie sehen Ihre „Reisewünsche“ aus?
Vorteile einer Bestattungsvorsorge
Wie umfangreich Sie Ihre Bestattungswünsche im Vorsorgevertrag festlegen, entscheiden Sie selbst. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen.
- Ihre Wünsche für die eigene Trauerfeier und Beisetzung werden vertraglich festgelegt – Ihr Bestatter garantiert Ihnen die Umsetzung
- Ihre Familie wird emotional entlastet, weil sie in der Zeit der Trauer nicht so viele Entscheidungen treffen muss
- Ihre Familie wird finanziell entlastet, wenn Sie auch die Finanzierung Ihrer Bestattungsvorsorge vorab regeln
Gut zu wissen: Für uns als Bestatter ist Ihr Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Sie selbst haben aber natürlich jederzeit die Möglichkeit, Ihren Vorsorgevertrag anpassen zu lassen, wenn sich Ihre familiäre Situation ändert oder es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten gibt.
Erste Wünsche für die Bestattungsvorsorge festhalten
Unser Online-Vorsorgeformular hilft Ihnen dabei, sich erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge zu machen. Drucken Sie es einfach für Ihre Unterlagen aus oder senden Sie es direkt an uns, damit wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu Ihren Wünschen beraten können.
Verfügen Sie Ihren letzten Willen
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie an dieser Stelle lediglich allgemeine Informationen von uns erhalten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen weder eine Rechtsberatung ersetzen noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
„Oma ist eingeschlafen und im Himmel“ – mit diesen Worten hielt eine Mutter ihre Tochter auf dem Weg zur offenen Aufbahrung zurück. Das kleine Mädchen, 7 Jahre alt, meinte nur ganz taff: „Du lügst! Oma liegt doch da drin.“, lief los, streichelte der alten Dame durchs Gesicht und sprach mit ihr. Das war der Augenblick, in dem auch die Mutter ihre Hemmungen verlor. Für mich hat diese Situation noch einmal deutlich gemacht: Gerade im natürlichen Umgang mit dem Tod, können Erwachsene so viel von Kindern lernen. Öffnen Sie dafür Ihre Augen und Ihr Herz!